Sie sind einfühlsam und haben Freude am Umgang mit älteren Menschen? Sie interessieren sich für pflegerische, medizinische und soziale Aufgaben und trauen sich zu, Menschen mit einem unterschiedlichen Hilfebedarf zu pflegen und zu betreuen? Sie wollen eigenverantwortlich und im Team arbeiten?


Allgemeines zur Ausbildung

Ob Erstausbildung oder Umschulung, mit der Pflegeausbildung entscheiden Sie sich für eine anspruchsvolle soziale Tätigkeit mit Zukunftsperspektive. Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Fachliche und soziale Kompetenzen im Umgang mit Pflegenden und Angehörigen stehen dabei im Mittelpunkt. Ebenso gilt es den formalen Ansprüchen der Planung und Dokumentation gerecht zu werden, um die Pflege und Zusammenarbeit im Team stetig zu verbessern.

Maßnahmezeitraum:  01.09.2025 bis 31.08.2028 | Dauer: 3 Jahre | Abschluss: Pflegefachfrau, Pflegefachmann


Zugangsvoraussetzungen:

  • gesundheitliche Eignung
  • der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, sofern (a) Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. (b) Ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht. (c) Eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer. (d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird.
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
  • Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise und Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Deutsch)

Finanzierung:

  • mit Bildungsgutschein über die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter für Umschüler (auch Förderung über Qualifizierungschancengesetz (QCG) möglich – früher WeGebAU-Programm) möglich

Inhalte der Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet auf der Grundlage eines schulinternen Curriculums statt, dass sich auf das Pflegeberufegesetz (PflBG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sowie dem Rahmenlehrplan bezieht.

Ziel des Unterrichtes ist es, Fachwissen und Kompetenzen zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungszieles und zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen erforderlich sind:

  • Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern, dokumentieren und evaluieren
  • personen- und situationsbezogene Kommunikation und Beratung gestalten
  • Handeln nach rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen
  • Handeln nach ethischen Leitlinien
  • verantwortliche Gestaltung und Mitgestaltung pflegerischen Handelns
  • das eigene Handeln reflektieren und begründen können

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil der Ausbildung wird auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes von ausbildungsberechtigten Trägern der Krankenhäuser, Kliniken, ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen absolviert.
Die praktische Ausbildung untergliedert sich in Pflicht- und Vertiefungseinsätze:

  • Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege werden in folgenden Einrichtungen durchgeführt:
    Krankenhäuser, sowie stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegeeinrichtungen.
  • Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie weitere Einsätze können auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Vertiefungseinsatz soll beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt werden. Insgesamt soll der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden.

Bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsbetrieb in der Pflege unterstützen wir Sie gern.

Wählen sie eine Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr zum Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, so erhalten Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der staatlichen Prüfung die Berufsbezeichnung:

 Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per EMail oder senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu.


Pflege-Campus
Bahnhofstraße 6 a, 07318 Saalfeld/Saale

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