Betreuungskraft nach § 53 b SGB XI
Sie aktivieren und betreuen Menschen, die in ihren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind und
tragen zu deren Wohlbefinden bei? Die jährliche berufliche Fortbildung der Betreuungskräfte ist gesetzlich geregelt im
§ 53 b SGB XI und baut auf einem intensiven Erfahrungsaustausch, zu den im Berufsalltag stehenden vielseitigen Herausforderungen auf.
Starttermine der Maßnahme:
26.01.2027 bis 27.01.2027
25.05.2027 bis 26.05.2027
Zugangsvoraussetzung:
Tätigkeit und Abschluss als Betreuungskraft nach
§ 53 b SGB XI
Ziel:
Teilnahmebescheinigung
Seminarinhalt
1. Fortbildungstag
- Erfahrungsaustausch zum Umgang mit der eigenen Arbeit als Betreuungskraft
- Belastungen und krankmachende Einflüsse im Betreuungsalltag
- Reflexion von Erlebnissen und Erfahrungen
- Aktivierungsangebote
2. Fortbildungstag
- Gesundheitskunde
- Kommunikative Kompetenzen und deren Bedeutung für die Arbeit von Betreuungskräften
- aktuelle rechtliche Grundlagen in der Betreuung
- Organisation von Freizeitgestaltung in der Betreuung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu.
