Betreuungskraft nach § 53 b SGB XI
Sie aktivieren und betreuen Menschen, die in ihren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind und
tragen zu deren Wohlbefinden bei? Die jährliche berufliche Fortbildung der Betreuungskräfte ist gesetzlich geregelt im
§ 53 b SGB XI und baut auf einem intensiven Erfahrungsaustausch, zu den im Berufsalltag stehenden vielseitigen Herausforderungen auf.
Starttermine der Maßnahme:
20.02.2024 bis 21.02.2024
14.05.2024 bis 15.05.2024
05.11.2024 bis 06.11.2024
Zugangsvoraussetzung:
Tätigkeit und Abschluss als Betreuungskraft nach
§ 53 b SGB XI
Ziel:
Teilnahmebescheinigung
Seminarinhalt
1. Fortbildungstag
- Grundlagen des Haftungsrechts
- Behinderungs- und Krankheitsbilder im Prozess des Alterns
- Erfahrungsaustausch zum Umgang mit der eigenen Arbeit als Betreuungskraft
2. Fortbildungstag
- Organisation von Freizeitgestaltung in der Altenhilfe
- Beschäftigungsangebote unter Berücksichtigung von vorhandenen
- Ressourcen und der biografischen Arbeit
- Kommunikative Kompetenzen und deren Bedeutung für die Arbeit von Betreuungskräften
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu.