Jahrespflichtfortbildung
Praxisanleiter und -anleiterinnen in der Pflege sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich an einer mindestens 24-Stunden umfassenden Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Mit unserer Fortbildung frischen Sie Ihr bereits bestehendes Know-how auf und bringen es auf den neuesten Stand der angewendeten Praxis.
Mit Ihrer jährlichen Fortbildungen tragen Sie maßgeblich dazu bei, die hohe Qualität der Pflegeausbildung aufrechtzuerhalten und zukunftsorientiert zu gestalten.
Inhalt und Termine:
28.10.2025
Kompetenzerwerb im Orientierungseinsatz- Pflichtpraktikum in der generalistischen Pflegeausbildung
11.12.2025
Betrieblicher Ausbildungsplan versus individueller Ausbildungsplan
23.04.2026
Reflexion eigener Verhaltensmuster als Praxisanleiter/-innen
08.10.2026
Arbeits- und Lernaufgaben in den Kompetenzbereichen I-V erstellen
03.12.2026
Qualifizierte Leistungseinschätzung schreiben und Beurteilungsgespräche souverän führen
Zugangsvoraussetzung:
Abgeschlossene Weiterbildung als Praxisanleiter/-innen
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu.
